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BGH, 19.04.1972 - IV ZB 22/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Form der Beglaubigung - Beglaubigung - Urteilsabschrift - Urteilsfotokopie - Urteilszustellung - Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht des Anwalts - Fristenwesen - Rechtsmittelfrist
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1972, 694
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.10.1959 - IV ZR 68/59
Urteilszustellung von Anwalt zu Anwalt
Auszug aus BGH, 19.04.1972 - IV ZB 22/72
Auch konnte es die Wirksamkeit der Zustellung nicht beeinträchtigen, daß der Unterschrift des Anwalts kein Datum beigefügt war (BGHZ 31, 32, 36) [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] .
- BFH, 26.05.1977 - V R 139/73
Ordnungsgemäße Führung einer Fristenkartei - Organisation der Fristenüberwachung …
Dieser bei der Fachbearbeitung unterlaufene Fehler beruht nicht auf einem bloßen Büroversehen bei der bürotechnischen Durchführung der Fristenkontrolle (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Juli 1961 III 455/59 U, BFHE 73, 499, BStBl III 1961, 447, und BGH-Beschluß vom 19. April 1972 IV ZB 22/72, VersR 1972, 694 mit weiteren Nachweisen). - OLG Naumburg, 14.12.1998 - 9 U 247/98
Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.10.1984 - IVb ZB 95/84
Beschwerde gegen Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, wäre es eine Verkennung der einem Rechtsanwalt obliegenden Sorgfaltspflicht, wollte man ihm zugestehen, er brauche trotz der an ihn erfolgten Vorlage der Akten zum Zwecke der Einlegung eines Rechtsmittels nicht selbst auf den Fristablauf zu achten und dürfe sich hierwegen auf eine erneute Erinnerung durch das Büropersonal verlassen (vgl. BGH NJW 1961, 1812; 1968, 2244; VersR 1972, 694). - BGH, 27.05.1974 - VII ZB 13/74
Vorfrist - Rechtsanwalt - Büroangestellte - Sorgfaltspflicht - Fristwahrung - …
Er konnte sich nicht auf die Erinnerung der mit der Fristenkontrolle beauftragten Bürokraft verlassen (BGH NJW 1968, 2244; VersR 1968, 1089; 1972, 694; 1973, 303), auch dann nicht, wenn er dieser den besonderen Auftrag gegeben hatte, auf den Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in solchen Sachen zu achten, für die die Vorfrist bereits abgelaufen war. - BGH, 28.06.1972 - IV ZB 47/72
Zulassung der Berufung bei Versäumnis der Berufungsfrist
Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 19. April 1972 (IV ZB 22/72) zurückgewiesen.